Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Finanzen
Dirk Schartow
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- Verwaltungsdienste
Haushalt
Eigentlich ist es ganz einfach: Man kann nur ausgeben, was man auch besitzt.
Gut beraten ist, wer seine finanzielle Situation überblickt, Einzahlungen und
Auszahlungen gegenüberstellt und ausgleicht, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit
zu gewährleisten. Neben den rein finanzwirksamen Vorgängen sind auch der
Vermögensverzehr in Form von Abschreibungen sowie sonstige Ressourcenverbräuche
den Erträgen gegenüber zu stellen. Nur so kann langfristig das Vermögen des
Landkreises für künftige Generationen erhalten werden und die Erfüllung der
kreislichen Aufgaben dauerhaft gesichert werden. Daneben müssen die
erforderlichen Investitionen finanziert werden. So betrachtet ergeht es dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht anders als privaten Haushalten oder
privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Die Landkreise Ludwigslust und Parchim bedienen sich seit dem Jahr 2010 hierfür der kommunalen Doppik. Damit haben die beiden Landkreise zusammen mit dem damaligen Landkreis Nordwestmecklenburg als die einzigen Frühstarter von damals 12 Landkreisen sich den Herausforderungen des neuen Rechnungssystem gestellt. Ähnlich den privaten Unternehmen wird in Anlehnung an die Gewinn- und Verlustrechnung eine Ergebnisplanung aufgestellt, in der alle Erträge und Aufwendungen ihren Niederschlag finden. Die Liquiditätsplanung wird über den Finanzhaushalt sichergestellt, der alle Ein- und Auszahlungen getrennt nach Entstehung und Verwendung für laufende Ein- und Auszahlungen, für Investitionen sowie für Finanzierungsvorgänge (Kreditaufnahmen und Tilgung) darstellt. Die Haushaltswirtschaft ist dabei von der gesetzlichen Zielvorgabe des Haushaltsausgleiches geprägt. Die Gestaltung des kommunalen Haushaltes als in Zahlen gegossene Politik ist dem Kreistag vorbehalten. Das Budgetrecht ist hierbei ein Kernelement der kommunalen Selbstverwaltung.
Für das Haushaltsjahr 2011 haben die bisherigen Landkreise noch getrennte Haushalte beschlossen, die für die jeweiligen Landkreise alle Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen beinhalten. Diese werden über das gesamte Jahr 2011 getrennt ausgeführt. Mit dem Haushaltsjahr 2012 ist erstmals ein gemeinsamer Haushaltsplan zu erarbeiten und eine gemeinsame Haushaltssatzung zu erlassen.
Für das Jahr 2011 werden in beiden Haushalten Gesamtaufwendungen von 288,8 Mio. EUR und ordentliche (laufende) Auszahlungen von 272,7 Mio. EUR geplant, denen Erträge von insgesamt 266,2 Mio. EUR und ordentliche (laufende) Einzahlungen von 258,9 Mio. EUR gegenüberstehen. In der Gesamtschau ergibt sich über beide Landkreise eine Unterdeckung. Für den Großkreis hat in künftigen Haushaltsjahren strikte Ausgabedisziplin mit dem Ziel des Erreichens des Haushaltsausgleiches oberste Priorität.